Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht, das oberste Gericht

es hat die Aufgabe, das Handeln aller Staatsorgane auf Verfassungskonformität hin zu überprüfen. Konkret entscheidet das Bundesverfassungsgericht bei Streitigkeiten zwischen Organen des Bundes, der Länder und zwischen Bund und Ländern. Über Verfassungsbeschwerde darf jeder Bürger Deutschlands sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn man sich in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlt. Dann ist es möglich, Gesetze anzufechten oder anzuklagen. Beispielsweise gab es ein Grundsatzurteil über die Hartz IV-Sätze. Die Hartz IV Gesetze seien verfassungswidrig, so die FAZ in 2010.

Das Bundesverfassungsgericht und Hartz IV in 2010

drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen klagten gegen die Hartz IV-Sätze. Die bisherige Berechnung der Hartz IV setze Verstöße gegen das Grundgesetz, und zum 1. Januar 2011 gab es eine gesetzliche Neuregelung. Die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichts ließen offen, ob das Arbeitslosengeld zwei, auch Hartz IV genannt, erhöht werden muss oder nicht. Das Urteil beinhaltet aber, dass die Hartz IV-Sätze nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 des Grundgesetzes gewährt. Die Berechnung der Regelsätze sei nicht transparent genug. Der erste Senat ordnete an, dass Hartz IV-Empfänger ab sofort in Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten und bei Erwachsenen wurden von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden, die Leistungen für Kinder seien auch nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarfs Erwachsene abgeleitet worden. Ein transparentes und sachgerechtes Verfahren sollte eingeleitet werden, und das geschah auch, um das Arbeitslosengeld zwei neu zu berechnen.

Einführung Bundesverfassungsgericht

Der Bundesrat, der Bundestag, das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung (Also Kanzler/in und Präsident) bilden die gesamte Regierung Deutschlands und garantieren eine möglichst gerechte Gewaltenteilung. Diese Gewaltenteilung (einer kümmert sich um die Gesetze und Leute, die sich über die Gesetze beschweren, einer stimmt über Neues ab und diskutiert, ob man etwas durchsetzen oder verwerfen möchte und einer hat das letzte Wort) soll garantieren, dass es kein sogenanntes Monopol der Gewalt in Deutschland gibt. Zwar ist ein Gewaltmonopol, wie es im Semester der Friedens- und Sicherheitspolitik besprochen wird, Grundlage für einen sicheren Staat, da es keine privaten Gewalten unter den Bürgerinnen und Bürgern geben darf, aber innerhalb des Gewaltmonopols braucht man vertikale (also gegenseitige) Kontrolle in der Spitze der Regierung, eben damit niemand machen kann, was er möchte. Wir leben in einer Demokratie und brauchen stets Zustimmung und Überwachung, damit alles auch wirklich so abläuft, wie es sich gehört.