Das Grundgesetz

Das Grundgesetz

Die Würde des Menschen

Gleichheit vor dem Gesetz

Das Schulwesen

Glaubensfreiheit

Das Grundwissen über das Grundgesetz

als Kern des Grundgesetzes gilt der Verfassungstext. Das Grundgesetz ist in dem entscheidenden Bereich, Art. 1-18, nicht geändert worden. Dafür aber nahm der Deutsche Bundestag in den anderen Kapiteln zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vor. Oft, wie zum Beispiel in Art. 20,4 haben solche Einfügungen ganz grundsätzliche Bedeutung, oft dienen Sie einfach einer besseren Klärung. Immer wieder fällt das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen, die Grundrechtscharakter haben. Man muss eine Verfassung nicht Artikel nach Artikel lesen, vielmehr sollte man sie dort aufschlagen, wo man eine Information sucht und dann möglicherweise verschiedene Artikel miteinander vergleichen und verbinden.

Die Geschichte des Grundgesetzes

im Jahr 1948 und 1949 war für den neu zu gründenden Deutschen Staat, dem westdeutschen Staat, eine Grundordnung zu schaffen. Mit dieser Staatsordnung sollte jedoch nicht die Teilung Deutschlands auf unabsehbare Zeit besiegelt werden. Die Verfassung wurde daher Grundgesetz genannt und der Staat wurde Bundesrepublik Deutschland genannt. Mit der Bezeichnung Bundesrepublik wurde festgelegt, dass es sich um einen Zusammenschluss von deutschen Ländern zu einem Bundesstaat handeln soll. Mit dem Namen Deutschland sollte zum Ausdruck kommen, dass dieser Stadt bis zur Überwindung der Teilung stellvertretend für Deutschlands stehen soll.