Parteien

Parteien

Parteien in der Demokratie

Parteien sind sehr wichtig für unsere Demokratie. Deshalb sind sie auch im Grundgesetz verankert. Das ist natürlich wichtig, da Parteien gewissen Regelungen folgen müssen. Eine Partei wie die NPD zum Beispiel folgt den Regelungen sehr grenzwertig, niemand kann genau sagen, ob sie nun wirklich verfassungswidrig ist, also verboten werden muss, oder nicht. Und nebenbei: Wenn man sie verbietet, ist das dann überhaupt gut? Viele Meinungen sagen, dass ein NPD-Verbot etwas Schlechtes ist, weil man die Rechten dann nicht mehr kontrollieren kann. Vielleicht versammeln sie sich im Untergrund und machen etwas, das dann wirklich komplett gegen alle Rechte verstößt. Parteien müssen nämlich transparent arbeiten, durchleuchtbar sein und ihre Einnahmen darlegen, außerdem haben sie ihre Richtlinien und müssen öffentlich auftreten (können).

Das Funktionieren der bundesrepublikanischen Demokratie in Deutschland

für das vom zu Nieren der bundesrepublikanischen Demokratie entscheidend sind gerade die Funktionen, die Parteien als Vermittler zwischen Gesellschaft und Staat wahrnehmen. Die Trennung von Gesellschaft und Staat ist theoretische sehr problematisch, doch Parteien sollen in ihrer konkreten Tätigkeit doch in beiden Bereichen, also in Gesellschaft und auch im Staat, verankert sein.

Die Funktionen einer Partei

Die eigentlichen Tätigkeiten der Parteien zwischen Gesellschaft und Staat lassen sich auf vier wesentliche Funktionen reduzieren: als erstes ist hier die Auswahlfunktion zu erwähnen. Die Auswahlfunktion besagt, dass Parteien durch die Rekrutierung und Auswahl der politischen Elite eine Funktion haben, die die Regierung Deutschlands, bzw. die Regierung des jeweiligen Bundesstaats auswählt. Die politische Elite entstammt der Gesellschaft, das bedeutet, dass Anführungszeichen normale Anführungszeichen Menschen aus dem Volk heraus vom Ortsrat bis zum Kanzleramt aufsteigen können, sofern die Mehrheit das möchte. Diese Bürgerinnen und Bürger, die sich wählen lassen, sind meistens in Vereinigungen von Bürgern, oder in Ämtern, Posten, Funktionen oder anderen Karrieren. Die Vermittlungsfunktion wird auch von Parteien übernommen. Parteien und ihre Vertreter in Parlamenten und Regierungen sind Repräsentanten von Interessengruppen. Es handelt sich hierbei nicht nur um spezifische Interessen, sondern können sich diese Interessen, die in der Gesellschaft angelegt sind, von Partei zu Partei unterscheiden oder auch überschneiden. Parteien vertreten immer nur ein Teilinteresse, nicht das Gesamtinteresse einer Gesellschaft, nicht das Gemeinwohl. Dazu ist unsere Gesellschaft viel zu vielfältig, als dass alle einer Meinung sein könnten. Die dritte Funktion, die Parteien haben, ist die Interessenausgleichsfunktion: auch innerparteilich bemühen sich Parteien, gegenläufige und widerstreitenden Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, die außerhalb wie innerhalb der Partei organisiert sein können, auszugleichen, zwischen Ihnen einen Kompromiss zu finden und zugleich eine eigene Beteiligte Position zu finden. Parteien integrieren also die breit gesteuerten Gruppeninteressen. Außerdem haben Parteien noch eine Legitimierungsfunktion: indem Parteien die Vermittlungs- und die Interessenausgleichsfunktion wahrnehmen, tragen Sie zur Begründung des politischen Systems und der Konsensstiftung bei. Die bundesrepublikanische Demokratie, der Parteienstaat, bietet Regelungsmechanismen zur Konfliktaustragung zwischen den Parteien und innerhalb der Parteien und damit auch zwischen auseinandergehenden gesellschaftlichen Interessen. Es sind Regeln festgelegt, nach denen Kampf und macht Anteil stattfindet, ohne dass dieser in Bürgerkrieg ausarten. SPD und CDU sind Volksparteien, aber sie verlieren an Zulauf. Ihre Bindung in die Gesellschaft geht zunehmend verloren. Volksparteien sind Parteien, die unterschiedliche wirtschaftliche oder soziale Strömungen in der Gesellschaft vereinen, umso eine breite Wählerbasis anzusprechen. Der erforderliche Interessenausgleich gelingt den Volksparteien dabei durch eine weitgehende Abkehr von einer klar abgegrenzten Weltanschauung und ein breit gefächertes programmatisches Angebot. Volksparteien wenden sich nicht nur an Wähler eines bestimmte Milieus, sondern positionieren sich im Wettbewerb der Parteien als Wahloption für die gesamte Bevölkerung. Die traditionelle ordentliche Parteimitgliedschaft ist von einigen Parteien durch unverbindliche Reformen der Beteiligung ergänzt worden. Dies trägt der Tendenz Rechnung, dass der Wunsch nach langfristiger Bindung an auf politische Organisationen, insbesondere bei jungen Menschen, abnimmt. Die Kommunikationsgewohnheiten in der Bevölkerung haben sich gewandelt und die Parteien versuchen, darauf zu reagieren. Und das nicht nur in Form eines Professionalisierung Medienwahlkampfs, der auch das Internet berücksichtigt. Die Motivation, Mitglied einer Partei zu werden (oder zu bleiben), kann dann gesteigert werden, wenn die Mitgliedschaft mit merklichen Privilegien verbunden ist. Hierzu zählt vor allem ein unmittelbarer Einfluss auf Personalfragen und Sachfragen. Eine Reihe von Parteien hat in ihren Satzungen die Möglichkeit der Mitgliederbefragung ergänzt, also Elemente der direkten innerparteilichen Demokratie eingeführt. Bundestag und Bundesrat haben mit der Neufassung des Parteiengesetzes gegen das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verstoßen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. In den Gründen der Entscheidung heißt es: das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb steht in engem Zusammenhang mit den Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl. Es ist streng formal, führt zu einem grundsätzlichen Differenzierungsverbot. Der Staat darf vor allem die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen.

Parteienfinanzierung, Wahlrechts und wer aus welcher Parteien was zu sagen hat

In Deutschland finanzieren sich die Parteien zu etwa 15 % durch Parteispenden. Spenden über 10.000 € müssen im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden, die Spender namentlich genannt werden. Spenden über 50.000 € müssen vom Bundestag unverzüglich veröffentlicht werden. Die Gelder sind zum Großteil nicht steuerlich absetzbar. Sponsorengelder dagegen müssen Parteien beim Finanzamt nur unter“ Einnahmen aus Veranstaltungen“ oder „sonstige Einnahmen“ ausweisen. Die zentrale Aufgabe der Parteien besteht in der Mittlerfunktion zwischen Staat und Gesellschaft. Die Parteien sorgen für Rekrutierung, Auswahl und Ausbildung des politischen Personals. Sie vertreten in den Gremien der Politik die Interessen ihrer Mitglieder sowie der Ihnen nahe stehendenden gesellschaftlichen Gruppierung. Zwischen-und innerparteilich organisieren die Parteien die konsensfähigen Kompromisse. Durch ihre Vermittlung-und Interessen Ausgleichsfunktion schaffen die Parteien die notwendige Legitimation politischer Entscheidungen. Das Wahlrecht steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu. Niemand mit deutscher Staatsbürgerschaft darf wegen seines Geschlechts, seiner ethnischen Abstammung, seiner Sprache, seines Einkommens und Besitzes, seiner Bildung und seines Berufes, seines Standes und seiner Konfession von der Wahl ausgeschlossen werden. Es sei denn, man hat sein Wahlrechts durch richterlichen Beschluss verwirkt. Es muss die Möglichkeit geben, effektiv zwischen unterschiedlichen antreten den Parteien oder Personen wählen zu können. Einheit Listen widersprechen diesem Prinzip. Darüber hinaus gebietet der Freiheit Grundsatz, dass die zur Wahl stehenden Optionen in der Tat unterschiedliche Angebote darstellen. Das Gebiet der Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wähler entscheidet sich für einen Kandidaten seines Wahlkreises. Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme Mehrheit als jeder andere Bewerber. Das nennt man dann relative Mehrheitswahl. Ein gewählter Direktkandidat kommt auf jeden Fall ins Parlament, auch wenn seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafft. Nach der Gesamtzahl der Zweitstimmen, die für eine Partei bei der Wahl abgegeben werden, richtet sich die Anzahl der Sitze, die diese Partei im Bundestag erhält. Die Männer geben ihre Stimme dabei der Landesliste einer Partei in Ihrem Bundesland. 299 Abgeordnete ziehen bei der Sitzverteilung über diese Listen in den Bundestag ein. Der Landesverband einer Partei erhält die Anzahl ansetzen, die dem Anteil an Zweitstimmen entspricht, der auf seine Landesliste entfiel.